Was ist die neue Gutscheinlösung?
Der Gesetzgeber hat am 15. Mai 2020 mit der Gutscheinlösung auf die Existenz bedrohende Situation im Live Entertainment reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses neue Gesetz sieht vor, dass Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt sind, dem Inhaber eines vor dem 8. März 2020 erworbenen Tickets, anstelle einer Erstattung, einen Gutschein auszuhändigen.
Wir werden dich proaktiv kontaktieren, ob der Veranstalter deines abgesagten oder verlegten Events von der Gutschein-Lösung Gebrauch macht und dich per E-Mail über die nächsten Schritte informieren. Bitte habe ein wenig Geduld mit uns, da wir uns mit jedem einzelnen Veranstalter in Verbindung setzen und die Gutscheinlösung absprechen müssen.
Wer stellt den Gutschein aus?
Sofern der Veranstalter uns beauftragt, die Gutscheinlösung in seinem Namen durchzuführen, übernehmen wir die Abwicklung. In diesem Fall bekommst du von uns, im Auftrag des Veranstalters, einen Gutschein ausgestellt. Dein Vertragspartner bleibt aber in jedem Fall der Veranstalter. Einige Veranstalter werden sich selbst um die Ausstellung des Gutscheins kümmern. Auch in diesem Fall der Gutscheinlösung werden wir dich per E-Mail mit allen notwendigen Informationen versorgen.
Wie kann ich meinen nicht eingelösten Covid-19 Gutschein erstatten lassen?
Eine Erstattung von nicht eingelösten Gutscheinen bzw. Gutscheinrestwerten wird ab dem 01.01.2022 über dieses Formular möglich sein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Übermittlung des Formulars.
Wer übernimmt die Auszahlung des Gutscheinwertes bzw. des Gutscheinrestwertes für meinen nicht eingelösten bzw. teileingelösten Covid-19 Gutschein?
Ticketmaster hat die Covid-19 Gutscheine im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ausgestellt, Ihr Geld bekommen Sie vom Veranstalter zurück. Für manche Veranstalter übernimmt Ticketmaster als Service die Rückerstattung der Gelder. Wer die Auszahlung übernimmt entnehmen Sie bitte der E-Mail Bestätigung, die Sie nach dem Abschicken des Rückerstattungs-Formulars erhalten.
Welche Informationen muss ich für die Rückerstattung angeben?
Sie benötigen den gültigen Covid-19 Gutscheincode sowie Namen, Email-Adresse, IBAN und bei ausländischen Konten die BIC.
Ich finde meinen Covid-19 Gutscheincode nicht mehr. Was kann ich tun?
Sie haben den Covid-19 Gutscheincode per Email erhalten. Bitte prüfen Sie zunächst noch einmal Ihren Posteingang. Sollte der von uns übermittelte Gutscheincode nicht mehr auffindbar sein, so kontaktieren Sie uns über info@ticketmaster.de mit dem Betreff „Gutscheinauszahlung: Gutscheincode nicht auffindbar“. Bitte geben Sie die Auftragsnummer an, für die der Covid-19 Gutscheincode ausgestellt wurde. Der Covid-19 Gutscheincode kann nur an den Kunden verschickt werden der den Covid-19 Gutscheincode auch ursprünglich erhalten hat.
Muss ich meinen Covid-19 Gutscheincode erstatten lassen bzw. ist der Covid-19 Gutscheincode ab dem 01.01.2022 ungültig?
Eine Erstattung des Covid-19 Gutscheincodes ist nicht zwingend erforderlich. Der Covid-19 Gutscheincode ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und kann in diesem Zeitraum für Käufe des entsprechenden Veranstalters eingelöst werden.