Was ist die Gutscheinlösung?
Der Gesetzgeber hat am 15. Mai 2020 mit der Gutscheinlösung auf die Existenz bedrohende Situation im Live Entertainment reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses neue Gesetz sieht vor, dass Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt sind, dem Inhaber eines vor dem 8. März 2020 erworbenen Tickets, anstelle einer Erstattung, einen Gutschein auszuhändigen.
Wer stellt den Gutschein aus?
Sofern der Veranstalter uns beauftragt, die Gutscheinlösung in seinem Namen durchzuführen, übernehmen wir die Abwicklung. In diesem Fall bekommst du von uns, im Auftrag des Veranstalters, einen Gutschein ausgestellt. Dein Vertragspartner bleibt aber in jedem Fall der Veranstalter. Einige Veranstalter werden sich selbst um die Ausstellung des Gutscheins kümmern. Auch in diesem Fall der Gutscheinlösung werden wir dich per E-Mail mit allen notwendigen Informationen versorgen.
Wie kann ich meinen nicht eingelösten Covid-19 Gutschein erstatten lassen?
Bitte beachte, dass die im Rahmen der Gutscheinlösung ausgestellten Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen aufgrund von Covid-19 mit Ablauf des 31.12.2024 verjährt sind. In diesem Zusammenhang sind auch die Auszahlungsansprüche für nicht eingelöste Gutscheine mit Ablauf des 31.12.2024 verjährt. Eine Auszahlung der Gutscheinwerte über Ticketmaster ist daher nicht möglich. Vor diesem Hintergrund können wir keine Anfragen mehr zur Auszahlung von Gutscheinwerten annehmen.