Wir können Ihnen leider keine allgemeingültigen Bestimmungen für Konzertbesuche mitteilen. Örtliche Behörden oder auch die jeweiligen Veranstalter können im Rahmen des Jugendschutzgesetzes für jedes Konzert besondere Regelungen treffen.
Diese sind uns jedoch in der Regel nicht bekannt, sodass wir keine Gewähr dafür übernehmen können, dass Minderjährigen ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten Einlass gewährt wird.
Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den örtlichen Veranstaltungsstätten, welche Regeln für Sie oder Ihre Kinder für Ihre Wunschveranstaltung gelten.